Infos zur Terminvergabe

Aus Kapazitätsgründen sind momentan leider keine neuen Hausbesuchsanmeldungen möglich

Ihre Behandlungstermine können Sie gern persönlich oder telefonisch mit uns vereinbaren. Sie können uns auch eine eMail mit Ihrer Telefonnummer an physiotherapie.kaiser (at) mail.de schicken, wir rufen Sie umgehend zurück. Wenn Sie genaue, terminliche Wünsche haben, bringen Sie z.B. Ihren Dienstplan oder andere notwendige Informationen zur Terminplanung mit.
Meistens sind schon viele Termine in den folgenden 14 Tagen vergeben, so dass kurzfristige, einzelne Wunschtermine schwer zu realisieren sind. Es müssen möglichst alle Termine bei der Anmeldung vereinbart werden, damit wir Ihre Wünsche bestmöglichst berücksichtigen können.
Mitbringen müssen Sie weiterhin natürlich Ihre Heilmittelverordnung und eine evtl. vorhandene Zuzahlungsbefreiung.
Notwendige Handtücher, Bettlaken etc. bekommen Sie von uns.

Wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn unbedingt 24 Stunden vorher ab. Unser Anrufbeantworter ist rund um die Uhr bereit, Ihre Nachricht entgegen zu nehmen.

Sollten Sie einen Termin versäumen und nicht rechtzeitig absagen, müssen wir Ihnen die entstandenen Ausfallkosten in Rechnung stellen. Sie bekommen dann dafür selbstverständlich einen Ersatztermin. Diese Verfahrensweise ist in den meisten Praxen üblich. Durch verpasste und zu kurzfristig abgesagte Termine entstehen jeden Monat Schäden in bis zu 4-stelliger Höhe.
Wir versuchen diese Regelung kulant zu handhaben und abgesagte Termine möglichst schnell neu zu vergeben. Leider ist das nicht immer erfolgreich möglich.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Verfahrensweise.

informieren sie sich bitte weiter in den folgenden Rubriken, je nach Ihrem Versicherungsstatus oder Behandlungswünschen

Bitte beachten Sie, dass eine Heilmittelverordnung für die Physiotherapie 28 Tage nach Ausstellungsdatum laut Heilmittelrichtlinien begonnen werden muß. Bringen Sie bitte die Verordnung und eine evtl. vorhandene Zuzahlungsbefreiung zur Terminvereinbarung oder zum ersten Behandlungstermin mit. Die gesetzliche Zuzahlung müssen Sie in unserer Praxis bezahlen. Diese hat die Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten zzgl. 10 € Gebühr pro Heilmittelverordnung. Diesen Betrag erhält Ihre Krankenkasse. Sie bekommen dafür eine Quittung, welche Sie für Ihre Steuererklärung oder einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse verwenden können.

Wenn Sie privat versichert sind (z.B. als Beamter/In oder Selbstständige(r), müssen wir vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag abschließen. Diesen können Sie vorab herunterladen und durchlesen. Wenn Sie die vorgeschlagenen Vereinbarungen akzeptieren, können Sie gern telefonisch oder persönlich Ihre Behandlungstermine mit uns absprechen.
Den von Ihnen unterschriebenen Behandlungsvertrag und die ärztliche Verordnung bringen Sie bitte zur ersten Behandlung mit.

Leider kommt es in der letzten Zeit häufiger vor, das private Versicherungsgesellschaften nicht die gesamten Kosten unserer Rechnung Ihnen erstatten wollen. Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile.  Wenn Sie solche Probleme haben, sprechen Sie uns bitte an.

Termine für eine Behandlung oder ein beratendes Gespräch mir der Heilpraktikerin können sie persönlich oder telefonisch vereinbaren. Sie können auch eine eMail schicken an:

physiotherapie.kaiser[at]mail.de

Die Leistungen, welche wir anbieten, können Sie hier einsehen.
Sollten Sie privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, klären Sie vorher ab, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung unsere Kosten Ihnen erstattet.

Die entstehenden Kosten werden Ihnen vor Behandlungsbeginn in einem zwischen Ihnen und uns abzuschließenden Behandlungsvertrag mitgeteilt. Sollten keine besonderen Vereinbarungen über die entstehenden Gebühren ausgehandelt werden, gelten die Vergütungssätze der derzeit gültigen “GebüH
(Gebührenordnung für Heilpraktiker) als vereinbart.

Wenn Sie sich mit Leistungen der Physiotherapie, bei körperlichen Beschwerden oder Krankheiten ohne ärztliche Verordnung, von uns behandeln lassen wollen, gibt es mehreres zu beachten.
In der BRD dürfen nur zugelassene Ärzte und Heilpraktiker (zwischendurch auch sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie) Patienten mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen therapieren. Es muss eine Diagnose gestellt werden, zu welcher laut aktueller Rechtslage der “Nur-Physiotherapeut” nicht in der Lage ist. Reine Physiotherapeuten dürfen also nur auf Grund einer Verordnung durch einen Arzt oder Heilpraktiker bei Heiltherapien tätig werden. Sonst macht man sich einer unerlaubten Heilbehandlung strafbar.

Da die Geschäftsinhaberin Angela Kaiser auch zugelassene Heilpraktikerin ist besteht also kein Problem. Allerdings müssen wir, wenn wir Sie und Ihre Erkrankungen durch vorangegangene Behandlungen nicht kennen, vor Behandlungsbeginn eine Diagnose stellen. Das ist, wie oben schon beschrieben, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Heilpraktikerin wird sich dafür vorab für Sie Zeit nehmen, um eine ordentliche Diagnose zu stellen, auf deren Grundlage dann die notwendige Therapie durchgeführt wird. Dafür erheben wir einen Pauschalbetrag von 15,- Euro.

Auch hier muss zwischen Ihnen und uns ein Behandlungsvertrag abgeschlossen werden

Unsere Preise für Ihre gewünschte Behandlung erfragen Sie bitte an der Rezeption.